Aktuelle Regelungen in unserem Gasthof bzgl. Corona
Liebe Gäste,
Ab Dienstag 01.06.2021 benötigen Sie keinen negativ Test mehr für Restaurants, Bergbahnen usw.. Für Hotels gibt es aktuell keine weiteren Erleichterungen.
Zwischen Gästen, die nicht demselben Hausstand angehören, muss ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden.
Gäste, die im Verhältnis zueinandernicht zu demselben Hausstand gehören, dürfen nicht zusammen in einem Zimmer untergebracht werden.
Anreise:
Voraussetzung ist dabei ein vor maximal 24 Stunden vorgenommener negativer Corona-Test (PCR-Test, POC-Antigentest) der Gäste bei Anreise.
Sowie jeweils alle weiteren 48 Stunden ein erneuter Test. Diese müssen an der Rezeption abgegeben werden.
Seit dem 21. Mai 2021 sind folgende touristische Angebote zulässig:
Seilbahnen, Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristische Bahnverkehre, touristische Reisebusverkehre, Stadt- und Gästeführungen, Berg-, Kultur- und Naturführungen im Freien sowie Außenbereiche von medizinischen Thermen.
Gemeinsame Voraussetzung für die Inanspruchnahme obiger Angebote ist dabei ein vor maximal 24 Stunden vorgenommener negativer Corona-Test (PCR-Test, POC-Antigentest oder Selbsttest unter Aufsicht), sofern eine 7-Tage-Inzidenz von 50 im betreffenden Landkreis oder der kreisfreien Stadt überschritten wird.
2 x Geimpfte (plus 14 Tage nach erhalt der zweiten Impfung) und genesene Personen (bis 6 Monate nach Genesung) , für beides muss bei Anreise eine Bescheinigung erbracht werden, sowie Kinder bis zum 6. Geburtstag sind von Testpflichten nach den allgemein geltenden Grundsätzen ausgenommen.